Wir beraten und begleiten Sie auf dem Weg zum Berufskraftfahrer.Dieser wurde durch das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG)neu geregelt.

Wer seinen Führerschein vor dem 10.09.2009 in den Klassen C1 bis CE erworben hat,gilt als grundqualifiziert (Besitzstand).

Gerne würden wir Sie persönlich beraten .Wenn Sie also Fragen haben kommen Sie in unsere Büros oder rufen Sie uns an .

Sollten Sie ein Fuhrunternehmen leiten oder Kraftfahrer beschäftigen können wir auch in Ihre Firma kommen um das Berufskraftfahrerqulifikationsgesetz vorzustellen .

Drei Wege führen zum Berufskraftfahrer
1.Berufsausbildung
2. Grundqualifikation
3.Beschleunigte Grundqualifikation

Die Verlängerung der Grundqualifikation
kann durch :
-Weiterbildung von 35 Stunden zu 60 Minuten für jeweils 5 Jahre
-Ausbildungseinheiten von mindestens 7 Stunden
erworben werden.